Ihre Vorteile auf einen Blick

Schnell
  • Einfach und bequem online beauftragen
  • Schnelle und diplomatische Lösung im Forderungsmanagement
Sicher
  • Effiziente Unterstützung beim Einholen Ihrer Forderung
  • Europaweite Betreuung in 27 Sprachen
Vertrauensvoll
  • Offizielle behördliche Zulassung seit 2003
  • Über 82 % erfolgreiche Fälle

Inkasso International ist Ihr effizienter Partner beim Forderungsmanagement. Wir vermitteln für Sie in 27 Sprachen. Bei Zahlungsverzug Ihrer Geschäftspartner können Sie sich auf die kompetente und zuverlässige Hilfe unseres Inkasso-Service-Teams verlassen. Ihre Anliegen werden schnell, günstig und außergerichtlich geklärt, damit aus einem Verzugsfall kein Streitfall wird. Fairness und Verständnis sorgen dafür, dass Ihre Geschäftsbeziehungen weiter bestehen können.

Pro Auftrag wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,- € vereinbart. Im Erfolgsfall berechnet TIMOCOM dem Auftraggeber eine Erfolgsprämie, auf welche die Bearbeitungsgebühr angerechnet wird. Diese Berechnung geschieht entsprechend der gesetzlichen Vorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Ermitteln Sie Ihre Gebühren in nur wenigen Schritten!

Beauftragung im Detail

  1. Adresseingabe
  2. Datei Upload
  3. Überprüfung und Beauftragung


FAQs zu Inkasso International Service

Ja, der Inkasso-Service steht für alle Bestandskunden von TIMOCOM zu Verfügung. Wenn Sie noch keinen Vertrag abgeschlossen haben, können Sie sich hier registrieren.

Nein. Unser Team hilft Ihnen gerne auch bei offenen Forderungen weiter, die nicht über unseren Marktplatz entstanden sind. Schicken Sie uns jetzt Ihren Inkasso-Fall.

Im Jahr 2021 konnten wir in mehr als 82%% der Fälle erfolgreich vermitteln.

Wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €. Nur im Erfolgsfall erheben wir eine zusätzliche Prämie für unsere Inkasso-Tätigkeit, die von der Höhe der Forderung abhängt. Diese Erfolgsprämie richtet sich nach dem deutschen gesetzlichen Gebührenrahmen und kann vor der Beauftragung in unserem Gebührenrechner ermitteln werden. Hier können Sie die bei Ihrer Forderung anfallende erfolgsabhängige Gebühr berechnen.

Prinzipiell gelten die rechtlichen Grundsätze des Verzugsschadens entsprechend der EU-Richtline 2011/7/EU. Sie soll dazu führen, dass offene Rechnungen schneller bezahlt werden. Seit dem Inkrafttreten dieser Richtlinie in den EU-Ländern gelten neue Rechte und Pflichten im Falle des Zahlungsverzugs. Für Gläubiger und Schuldner bedeutet dies wie folgt:

Rechnungen an Unternehmer kommen automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dazu sind Zahlungsziele von über 60 Tagen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Kommt es dennoch zum Zahlungsverzug, kann der Gläubiger bestimmte Kosten für die Beitreibung seiner Forderung vom Schuldner, sowie Verzugszinsen verlangen.
In den Beitreibungskosten können die durch den Zahlungsverzug entstandenen eigenen Mahnkosten, wie auch die Kosten für das Inkasso, einen Anwalt oder Mahnbescheid enthalten sein. Für Gläubiger bedeutet dies, dass sie sich ihre Inkasso-Servicekosten durch den Schuldner erstatten lassen können. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählt auch die im Erfolgsfall anstehende Gebühr. Das heißt der Gläubiger kann vom Schuldner verlangen, dass sämtliche Inkassokosten, Grundgebühr inklusive Erfolgsprämie, erstattet werden, wenn die Forderung in Verzug ist und der Schuldner den Verzug zu vertreten hat.

Wichtig ist, dass diese Regeln nur für Rechnungen gelten, die

  • auf einer vertraglichen Leistung beruhen, also nicht für beispielsweise Schäden oder Doppelzahlungen,
  • der Verzug nachgewiesen werden kann und
  • der Schuldner im EU-Gebiet ansässig ist.

Eine Mahnung oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung durch den Gläubiger ist nicht mehr nötig, kann aber freiwillig erfolgen und ist weiterhin sehr sinnvoll und empfehlenswert, damit es am besten gar nicht erst so weit kommt.

Unser Inkasso-Team ist europaweit für Sie tätig und unser Service wird in folgenden Sprachen für Sie angeboten:

  • Bulgarisch (BG)
  • Dänisch (DA)
  • Deutsch (DE)
  • Englisch (EN)
  • Finnisch (FI)
  • Französisch (FR)
  • Griechisch (EL)
  • Italienisch (IT)
  • Kroatisch (HR)
  • Lettisch (LV)
  • Litauisch (LT)
  • Mazedonisch (MK)
  • Niederländisch (NL)
  • Norwegisch (NO)
  • Polnisch (PL)
  • Portugiesisch (PT)
  • Rumänisch (RO)
  • Russisch (RU)
  • Schwedisch (SV)
  • Serbisch (SR)
  • Slowakisch (SK)
  • Slowenisch (SL)
  • Spanisch (ES)
  • Tschechisch (CS)
  • Türkisch (TR)
  • Ukrainisch (UA)
  • Ungarisch (HU)

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Ja, unser Inkasso-Team arbeitet international, vor allem europaweit, in Ihrer Muttersprache. Inkasso-Fälle im Ausland sind für uns kein Problem.

Im Fall einer Insolvenz wird das Vermögen des Schuldners in der Regel unter Verwaltung des Insolvenzgerichts oder eines externen Verwalters gestellt. Dieser verwaltet die Forderungen und sorgt für die Verteilung des Restvermögens. So wird sichergestellt, dass nicht nur die Gläubiger, die näher am Schuldner sind, schneller zum Zuge kommen, sondern alle Gläubiger möglichst gleichbehandelt werden.

Jeder Staat sieht ein besonderes Verfahren vor, in dem man als Gläubiger seine Forderung anmeldet. Wir empfehlen hierzu, die Forderung bei der Insolvenzverwaltung unmittelbar anzumelden, um im Verfahren als Gläubiger berücksichtigt zu werden und den verbleibenden Betrag nicht noch durch Vertretungskosten zu verringern.

Unser Ziel ist es, die Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen zu unterstützen. Im Falle eines Engpasses bei einem Schuldner können zum Beispiel Vereinbarungen wie eine Ratenzahlung getroffen werden, so dass der Gläubiger trotz allem zu seinem Geld kommt. Gleichzeitig stellt TIMOCOM für seine Kunden im Marktplatz sicher, dass die Entstehung weiterer Schulden verhindert wird.

Ist ein Nutzer ohne Angabe von Gründen zahlungsunwillig, widerspricht dieses Verhalten den TIMOCOM Qualitätskriterien. Ein Verbleib im Netzwerk geprüfter Kunden kann daher nicht gestattet werden.
 

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