News 04.10.2021
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Europäische Feiertage und LKW-Fahrverbote im Blick

Planungssicherheit steigern mit TruckBan von TIMOCOM

Das Bild zeigt LKW, die nachts in einer langen Reihe auf einem Rastplatz stehen.

Eine effiziente Lieferkette steht und fällt mit der Berechnung einer passgenauen Route und den dafür eingesetzten Transportkosten. Doch häufig gerät die Lieferkette ins Stocken, weil LKW-Fahrverbote den effizientesten Weg „versperren“.

Vor allem Feiertage zwingen Frachtführer häufig zu Umwegen oder Zwangspausen an Grenzen. Dieser Beitrag listet die wichtigsten LKW-Fahrverbote in 2021 auf, die über den TIMOCOM Service „TruckBan“ jederzeit abrufbar sind. Außerdem enthält er hilfreiche Tipps zu Logistik-IT-Lösungen wie von TIMOCOM. Die Anwendungen sind für die Tourenplanung unter Berücksichtigung von Feiertagen hilfreich. Außerdem erhalten Nutzer Aufschluss über verfügbare Lager und Logistikflächen, in denen die Ware bedarfsgerecht zwischengelagert werden kann.

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Übersicht der LKW-Fahrverbote 2021 in Deutschland

Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht sowie für LKW mit Anhänger (unabhängig vom Gewicht).
Im Jahr 2021 gelten diese Fahrverbote an folgenden Feiertagen:

Bundesweite Feiertage:

  • Mai: Tag der Arbeit (01.05.2021), Christi Himmelfahrt (13.05.2021), Pfingstmontag (24.5.2021)
  • Dezember: Weihnachten (25.12.2021 und 26.12.2021)

Regionale Feiertage:

  • Juni: Fronleichnam (03.06.2021) in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
  • November: Allerheiligen (01.11.2021) in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland

Fahrverbote im Blick: Warensicherheit und Termintreue dank TIMOCOM

Wer sich einen umfassenden Überblick über LKW-Fahrverbote in Deutschland und Europa verschaffen möchte, kann den TIMOCOM Service TruckBan nutzen. Hier finden Sie tagesaktuell die LKW-Fahrverbote aus 19 Ländern mit nützlichen Zusatzinformationen und weiterführenden Links. Wählen Sie das entsprechende Land aus und Sie erhalten auf Knopfdruck einen übersichtlichen Kalender mit allen relevanten Fahrverboten. Auf Wunsch können Sie zudem individuelle Daten auswählen und sich per E-Mail zukommen lassen. In nur wenigen Schritten erhalten Sie so mehr Planungssicherheit für Ihre Lieferungen.

Eine Frage stellt sich in Zusammenhang mit Feiertagen und Fahrtunterbrechungen immer wieder: Was geschieht mit der Ware? Manche Güter, vor allem aus dem Lebensmittel- oder Pharmabereich, stellen besondere Anforderungen an den Transport. Oberstes Gebot ist hier, ihre Sicherheit zu gewährleisten. Abhilfe schafft die in den Marktplatz von TIMOCOM integrierte Lagerbörse. Mehr als 7.000 Lager- und Logistikflächen in ganz Europa haben die Kunden dort hinterlegt und können bei Bedarf angesprochen werden.

Darüber hinaus bietet der IT-Dienstleister die Anwendung „Routen & Kosten“ an. Eingebettet in den TIMOCOM Marktplatz liefert die Anwendung verlässliche Informationen zur Strecke, zu Baustellen oder Verkehrsstörungen. Systemnutzer können die Routen anpassen, Zwischenstopps anlegen, Wegpunkte markieren oder mautpflichtige Abschnitte gezielt ausklammern.

Wer seine Routen gut plant, spart nicht nur kostbare Zeit. Er steigert auch das Vertrauen der Kunden durch Verlässlichkeit und Pünktlichkeit. Steigern können TIMOCOM Kunden dies noch durch die ebenso implementierte Anwendung „Tracking“. Sie ermöglicht die Nachverfolgung des Transports in Echtzeit und bündelt die Daten der gängigsten Telematikanbieter auf einer einzigen Karte. Die Anwender sind ihren Kunden gegenüber jederzeit auskunftsfähig. Umgekehrt gewinnen die Kunden Planungssicherheit.

Aktuelle Ausnahmen von LKW-Fahrverboten

Aufgrund der Unwetterkatastrophe in Teilen Deutschlands haben sich die Bundesländer auf eine allgemeine Ausnahmegenehmigung mit individuellen Auslaufdaten geeinigt (Stand: 29.09.2021). Die Regelungen sehen Ausnahmen von den LKW-Fahrverboten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während der Ferienzeit für die Beförderung von Hilfsgütern und Fracht zur Folgenbeseitigung vor. Auch Leerfahrten in direktem Zusammenhang mit den genannten Transporten sind im Länderbeschluss berücksichtigt. Die  Lenk- und Ruhezeiten sind dagegen seit dem 01.10.2021 nicht mehr Teil der Ausnahmeregelung.

Ausnahmeregelungen aufgrund von Corona

Seit 01. Juli 2021 gilt wieder das generelle Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für LKW über 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind in manchen Bundesländern Großraum-, Schwer- sowie temperaturgeführte Transporte mit entsprechender Genehmigung. Eine weitere Ausnahme sind aktuell Transporte, die mit der Belieferung der Corona-Impfzentren befasst sind. Sie dürfen in den meisten Bundesländern auch an Sonntagen und Feiertagen fahren, für sie gilt eine Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW, die Corona-Impfzentren beliefern, gilt in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein bis einschließlich 31. Dezember 2021 (Stand 02.12.2021). Längere Ausnahmeregelungen gelten nur in Hamburg (31. Januar 2022) und in Bayern (27.03.2022).In Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten keinerlei Ausnahmen vom LKW-Fahrverbot an Sonntagen und Feiertagen mehr, die auf Covid-19 zurückzuführen wären. Auch die Ausnahmeregelungen zur Belieferung von Corona-Impfzentren in Bezug auf die Ferien-Reiseverordnung (FerReiseV) sind in allen Bundesländern ausgelaufen.

Versorgung der Impfzentren

Unter die Belieferung von Corona-Impfzentren, die in den meisten deutschen Bundesländern auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt ist, fallen folgende Frachten:

  • Corona-Impfstoffe
  • Kühlsysteme zur Lagerung der Impfstoffe
  • Impfbesteck und medizinische Instrumente
  • Sämtliche Waren und Güter, die den Betrieb der Impfzentren sicherstellen
  • Leerfahrten im direkten Zusammenhang

Weiterführende Informationen zur Aussetzung der LKW-Fahrverbote im Zusammenhang mit der Pandemiebekämpfung und der Hochwasserkatastrophe finden Sie unter den Stichworten „Ausnahme Covid-19“ und „Unwetterkatastrophe“ auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr.

Aktuelle Grenzkontrollen & Risikogebiete

Aufgrund der außergewöhnlichen Situation im Zusammenhang mit COVID-19 ändern sich Einreiseverbote häufig und fordern von Frachtführern, Spediteuren und Handelsunternehmen ein erhöhtes Maß an Flexibilität. An den deutschen Grenzen ist in den kommenden Monaten mit verstärkten Kontrollen, Wartezeiten und eventuellen Zurückweisungen zu rechnen. Vor allem für die Automobilzulieferindustrie kann dies zu Problemen führen. Zwar sind die Lieferketten aktuell noch intakt, jedoch kann es zu deutlichen Verzögerungen und ggf. Engpässen führen, wie BDI Hauptgeschäftsführer Joachim Lang kürzlich im Interview ausführte.

In Deutschlands Nachbarland Österreich trat solch ein Fall ein: Aufgrund der Südafrika-Mutation wurde das Bundesland Tirol am Frühjahresbeginn 2021 komplett abgeriegelt. Pendler durften selbst mit negativem COVID-Test nicht die Grenze passieren. 

Hinweis: Aufgrund der sich dynamisch entwickelnden Lage in Bezug auf COVID-19 können jederzeit Änderungen eintreten. 

TIMOCOM TruckBan und Anwendungen für eine effiziente Lieferkette

Baustellen, Feiertage und Ausnahmeregelungen – über die vielen und zum Teil individuellen LKW-Fahrverbote in den einzelnen deutschen Bundesländern kann man schnell den Überblick verlieren. TruckBan und die TIMOCOM Anwendungen „Routen und Kosten“, „Tracking“ sowie die Lagerbörse helfen dabei, die Herausforderungen aufgrund dieser Vorschriften zu meistern.

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