Ihre Rechte und Pflichten bei Zahlungsverzug kurz erklärt
Was tun bei offenen Rechnungen?
Der Auftrag ist ausgeliefert und die Rechnung geschrieben. Doch auf dem Konto ist kein Zahlungseingang und Sie warten auf Ihr Geld? Um den Zahlungsverkehr zu beschleunigen, wurde 2011 eine EU-Richtlinie erlassen. Europaweit wird so geregelt, was in jedem EU-Land gelten muss, wenn es zum Zahlungsverzug kommt. Was Sie bei einer ausbleibenden Zahlung tun können, wann Sie ein Inkassobüro beauftragen sollten und wer die Inkassogebühren trägt, erfahren Sie hier.
Schon gewusst? Der TIMOCOM Inkasso-Service unterstützt Sie im Umgang mit säumigen Zahlern und tritt im Bedarfsfall als neutraler Vermittler auf. Informieren Sie sich und schaffen Sie Unstimmigkeiten mit Geschäftspartnern ganz einfach aus der Welt!
Gleiches Recht für alle
Richtlinien funktionieren im EU-Rechtssystem so, dass sie die Mitgliedsstaaten verpflichten, die enthaltenen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Das heißt: Was die EU vorgibt, muss auch in Deutschland, Italien, Spanien etc. in die Gesetze aufgenommen oder geändert werden. So wird sichergestellt, dass für alle Bürger der Europäischen Union eine einheitliche Rechtslage gilt.
Die durch die Richtlinie 2011/7/EU vorgegebene und in allen Mitgliedstaaten geltende Rechtslage schafft klare Rechte und Pflichten, was zu tun ist, wenn eine Rechnung nicht bezahlt wurde. Besonders für eine so internationale Branche wie der Logistik ist das bedeutsam. Für Auftraggeber und Auftragnehmer macht dies im Geschäftsleben vieles einfacher.
Bedeutung für Gläubiger und Schuldner
Forderungen sind, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, sofort fällig. Innerhalb der Fälligkeit muss bezahlt werden, andernfalls tritt nach Ablauf von 30 Tagen der Verzug ein. Zuvor kam es in Transport und Logistik vor, dass eine längere Frist zur Bezahlung vereinbart wurde. Zahlungsziele von über 60 Tagen sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt und müssen im Vertrag festgehalten sein.
Der Gläubiger kann verlangen, dass Mühen und Kosten für das Einholen des Geldes vom Schuldner ersetzt werden. Das kann ein Mahnschreiben sein, ein Anwalt, der eingeschaltet wurde oder ein Inkassoservice. Für Sie als Gläubiger bedeutet dies, dass Sie sich Ihre Inkassogebühren durch den Schuldner erstatten lassen können. Zu den zusätzlichen Umständen, die dem Gläubiger entstehen, gehören auch Verwaltungskosten und interne Kosten. Auch ein Pauschalbetrag von 40 Euro kann vom Schuldner erhoben werden. Wird allerdings die Pauschale von 40 Euro erhoben, so sind alle Kosten (Mahnung/ Inkasso/Anwalt) darauf anzurechnen.
Der Gläubiger kann zusätzliche Verzugszinsen geltend machen. Laut EU-Richtlinie sind das neun Prozent über dem Basiszinssatz, die dem Schuldner zu Lasten gehen. Für eine verspätete Bezahlung bedeutet das neben den ursprünglichen Rechnungskosten gegebenenfalls noch weitere Zinsen. Dies gilt bei Geschäften zwischen zwei Unternehmen. Handelt es sich um eine Rechnung an eine Privatperson, gilt die Regelung nicht mehr.
Die EU-Richtlinie in der Praxis
- Diese Regelungen gelten für Warenkäufe und Dienstleistungen. Entstehen aber Kosten, die vorher nicht vertraglich vereinbart wurden, wirkt die EU-Richtlinie hier nicht mehr. Sind etwa während eines Transports Schäden entstanden, die erstattet werden sollen, dann handelt es sich nicht mehr um die eigentliche Transportdienstleistung.
Beispiel: Ein LKW-Fahrer verursacht beim Anfahren der Laderampe einen Gebäudeschaden. Der Empfänger der Ware will diesen erstattet bekommen und schreibt eine Rechnung. Der LKW-Fahrer sieht einen anderen Sachverhalt und möchte diese Rechnung zunächst nicht begleichen. Er wäre in unserem Beispiel der Schuldner. Es kommt zum Streitfall. Der Gläubiger sieht sich im Recht und beauftragt einen Inkassoservice. In diesem Fall können eventuelle Inkassokosten nicht erstatten werden.
- Das vereinbarte Datum zur Bezahlung ist überschritten. Der Zahlungsverzug muss eingetreten sein und Sie müssen klar aufzeigen können, dass nach 30 Kalendertagen kein Geld bei Ihnen eingegangen ist. Erst danach können weitere Schritte eingeleitet und beispielsweise ein Inkassoservice beauftragt werden.
- Eine Mahnung oder eine vergleichbare Zahlungsaufforderung ist nicht mehr nötig, aber sicherlich sinnvoll. Wenn die Rechnung innerhalb der 30-Tage-Frist nicht beglichen wurde, muss dem säumigen Kunden kein Mahnschreiben mehr zugeschickt werden. Nun könnte der Gläubiger in diesem Fall einen Anwalt oder einen Inkassoservice beauftragen.
- Der Schuldner muss im EU-Gebiet ansässig sein. Das heißt, ist der Sitz der Firma außerhalb der Europäischen Union und es kommt zum Streitfall, kann natürlich ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Kosten dafür können dann allerdings nicht mehr vom Schuldner zurückgefordert werden.
Missverständnisse aus der Welt schaffen
Die EU-Richtlinie gibt einen genauen Überblick darüber und erklärt, was man im Geschäftsleben darf, kann und soll. Klarere Regeln sind geschaffen worden, „um von der Überschreitung der Zahlungsfristen abzuschrecken“, wie es im Gesetzestext heißt. Der wohl wichtigste Aspekt dieser Richtlinie ist, dass Gläubiger einen Anspruch auf Erstattung ihres Verzugsschadens haben – und zwar außergerichtlich. Wichtig ist auch, dass es eine Obergrenze von 60 Tagen für Zahlungsziele gibt. Offene Rechnungen sollen schneller bezahlt werden, so das erklärte Ziel.
Sollte es einmal nicht dazu kommen, könnten Sie professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beispielsweise hilft der Inkasso-Service von TIMOCOM Ihnen beim Umgang mit säumigen Zahlern und tritt im Bedarfsfall als neutraler Vermittler auf. TIMOCOM Rechtsexperte Alexander Oebel dazu: „Bei der Großzahl der Fälle sind es Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den Parteien, die zu Missverständnissen führen.“ Eine neutrale Instanz kann vermitteln, so dass Unstimmigkeiten zwischen Geschäftspartnern geklärt, und diese bestmöglich in der Zukunft wieder zusammenarbeiten können.
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